Beiträge von Fipsmann

    Ich bin Kameramann und mit dem Recht am eigenen Bild ist das so eine Sache.
    Einzeln aufgenommene Personen müssen eindeutig ihre Zustimmung signalisieren:
    1. Eindeutiger Blick in die Kamera, oder gar eine Bezahlung
    2. Schriftliche Einverständniserklärung
    Sobald jemand es nicht bemerkt oder gar seine Hand vor die Linse hält und sich wegdreht ist eine Veröffentlichung verboten.


    Es gibt aber auch Einschränkungen. So dürfen Menschen in bestimmten Situationen auch ohne konkrete Einverständniserklärung abgelichtet werden:
    1. Als unwesentliches Beiwerk (Wenn ich z.B. ein Foto von Nessi mache und auf dem Bild zufällig jemand klein darunter auf einer Bank sitzt)
    2. In einer Gruppe (Die Gerichte definieren eine Gruppe ab 7 Personen. Sobald also 7 und mehr Leute auf eurem Bild zu erkennen sind, dürft ihr sie auch ungefragt ablichten)


    Gibt glaub ich noch mehrere Kleinigkeiten in des Gesetzestexten, aber ich bin schließlich Kameramann und kein Rechtsanwalt. Dies sollte aber ein paar Unklarheiten mit Schwarzbalken etc. beseitigt haben. (Schwarze Balken über den Augen reichen übrigens meist auch nicht aus, da die Personen meist von Bekannten oder so trotzdem erkannt werden könnten!)