Die DSGVO hat auch mal was Gutes für den Endverbraucher oder im B2B:
DSGVO: So einfach werden Sie lästige E-Mail-Newsletter los - Digital - FOCUS Online
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Da hier ja die Frage aufkam, wie der Hansapark mit den Onridefotos im Bezug auf die DSGVO umgeht, habe ich diese Frage mal den Park weitergeleitet und folgende Antwort bekommen.
Zitat von HansaparkAlles anzeigenSehr geehrte XX,
danke für Ihre Email, auf die wir wie folgt zurückkommen:
In der DSGVO existiert nach Einschätzung unseres Verbandes, des VDFU und der ihn beratenden Anwälte in Berlin, keine explizite Vorgabe zum Umgang mit Fotoautomaten. Wir informieren allerdings entsprechend der Empfehlung unseres Verbandes am Eingang zu jeder Anlage, die betroffen ist, unsere Gäste darüber, dass Fotoaufnahmen gemacht werden und dass diese gemieden werden sollen, wenn man hiermit nicht einverstanden ist.
Weiterhin ist sichergestellt, dass die gemachten Fotoaufnahmen automatisch und auf besonderen Wunsch auch sofort – nach Eintreffen eines entsprechenden Technikers - anhand der Bildnummer gelöscht werden.
Weiterhin fragen Sie, was der Einzelne Käufer von Onride-Fotos mit den Bildern machen darf, falls sich dort andere Personen darauf befinden. Hier gilt das gleiche wie bei von Ihnen privat mit einer eigenen Kamera oder dem eigenen Mobiltelefon gefertigten Urlaubsfotos, z.B. vom Strand oder auch im Park, auf den sich andere Personen erkennbar wiederfinden. Auch diese dürfen Sie nicht in irgendeiner Art und Weise veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Zitat von HansaparkAuch diese dürfen Sie nicht in irgendeiner Art und Weise veröffentlichen.
Danke, dass Du die Antwort gepostet hast.
Machen denn bei den digitalen Fotos die Buttons zum Teilen in sozialen Netzwerken noch Sinn, die man unter cardcam.de erhalten kann?
warum können Streammimg Webcams noch gehen, sogar von Deutschland, was mich freut, leider sind die Screenshotbilder zu groß zum hoch laden
Also bei Bildern geht es eher um die Persönlichkeitsrechte wie auch schon vor der DSGVO. Da ändert sich also eigentlich gar nichts. Wenn man den Nutzungsbedingungen nicht zustimmt wird der Account gesperrt? Also eigentlich gibt es ja dieses Kopplungsverbot der DSGVO, so dass man nicht von Diensten ausgeschlossen werden darf.
Wenn man den Nutzungsbedingungen nicht zustimmt wird der Account gesperrt? Also eigentlich gibt es ja dieses Kopplungsverbot der DSGVO, so dass man nicht von Diensten ausgeschlossen werden darf.
Hallo breakdancer
ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, aber falls ja...
...soweit ich das sehe, haben die neuen Nutzungsbedingungen hier im Forum nichts (direkt) mit der DSGVO zu tun, sondern regeln, unter welchen Bedingungen dieses Forum genutz werden darf - und welche Konsequenzen sich ergeben, wenn man sich nicht an diese Regeln hält.
Bei einem Kopplungsverbot bei der DSGVO geht es - kurz gesagt - um die zusätzliche Erhebung/Speicherung von persönlichen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages nicht notwendig sind, von deren Erhebung aber die Erfüllung des Vertrages abhängig gemacht wird.
Beispiel: Der Kauf eines Artikels kann nur getätigt werden, wenn gleichzeitig der Speicherung der Käufer-Daten für Werbezwecke zugestimmt wird. Das ist unzulässig.
In so einem Fall müssen aber vermutlich noch Gerichte klären, ob das "berechtigte Interesse" des Verkäufers, die Daten weiter zu benutzen, nicht eventuell stärker zählt, als das Interesse des des Käufers...
als das Interesse des des Käufers
Jo, und genau dies wird mit den Gesetzen ja heuer propagiert... aber warten wir es ab
Alles anzeigenWenn man den Nutzungsbedingungen nicht zustimmt wird der Account gesperrt? Also eigentlich gibt es ja dieses Kopplungsverbot der DSGVO, so dass man nicht von Diensten ausgeschlossen werden darf.
Hallo breakdancer
ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe, aber falls ja...
...soweit ich das sehe, haben die neuen Nutzungsbedingungen hier im Forum nichts (direkt) mit der DSGVO zu tun, sondern regeln, unter welchen Bedingungen dieses Forum genutz werden darf - und welche Konsequenzen sich ergeben, wenn man sich nicht an diese Regeln hält.
Bei einem Kopplungsverbot bei der DSGVO geht es - kurz gesagt - um die zusätzliche Erhebung/Speicherung von persönlichen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages nicht notwendig sind, von deren Erhebung aber die Erfüllung des Vertrages abhängig gemacht wird.
Beispiel: Der Kauf eines Artikels kann nur getätigt werden, wenn gleichzeitig der Speicherung der Käufer-Daten für Werbezwecke zugestimmt wird. Das ist unzulässig.
In so einem Fall müssen aber vermutlich noch Gerichte klären, ob das "berechtigte Interesse" des Verkäufers, die Daten weiter zu benutzen, nicht eventuell stärker zählt, als das Interesse des des Käufers...
Hi, ja, da hast du Recht. Die neuen NB vom Forum haben damit nichts zu tun.
Generell ist es jedoch so, dass andere Apps einen derzeit aussperren ohne die neuen Bedingungen. Schade.
Die Einschätzung vom Hansa Park bzgl. Fotoautomaten teile ich so nicht. Wenn ich ein Foto kaufe, dann ist dort ein QR-Code darauf abgebildet. Dieser führt zu einer Url im Internet. Damit werden personengebundene Daten verarbeitet. Jetzt kann zwar ein Techniker auf Nachfrage diese löschen, aber jemand anders könnte auch auf dem Bild sein und ein Anrecht darauf haben dieses runterzuladen bzw. das auch schon getan haben. Eine schriftliche Zustimmung gab es vorweg nicht. Die Url-Technik müsste jetzt abgeschaltet werden. Was ich allerdings wiederum bedauern würde.
Darum ja der Hinweis am Anfang jeder "Fotoattraktion", diese zu meiden, wenn man ein Problem damit hat, fotografiert zu werden...
Könnte das dann nicht mit dem Kopplungsverbot in Konflikt stehen?
Edit: Wohl nicht, da durch die Benutzung einer einzelnen Attraktion kein Vertrag abgeschlossen wird. Interessanter ist da eher die Blankovollmacht für Werbebilder, die der Park sich mit der Parkordnung einräumt.
Ich glaube, diese ganze DSGVO verkompliziert alles. Es wird sicherlich einige Präzedenzfälle geben und dann wird die Regelung angepasst.
Kann es sein, dass hier gerade extra nach Problemen gesucht wird? Vorher hat kein Hahn danach gekräht, ob jetzt Bilder gemacht werden oder nicht...
Nein, ich denke das ist nicht so.
Kann es sein, dass hier gerade extra nach Problemen gesucht wird?
Wenn es so sein sollte, dann ist das gut so. Probleme rausfinden bevor es zu spät ist.
Theoretisch widersprachen die Fotoaufnahmen der Automaten auch schon vorher den Persönlichkeitsrechten.
Kann es sein, dass hier gerade extra nach Problemen gesucht wird?
Wenn es so sein sollte, dann ist das gut so. Probleme rausfinden bevor es zu spät ist.
Ich denke, der HaPa wird definitiv eine Rechtsabteilung haben, die sich rechtzeitig um eventuelle Probleme gekümmert haben wird.
Rechtzeitig um Probleme kümmert? Haben doch gar nix geändert.
Die einen halten erstmal die Füße still und andere laufen Amok.
l+f: Das DSGVO-Absurditätenkabinett | heise Security
"Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf kapituliert vor der DSGVO und schaltet ihre Internetseite einfach ab."
Alles anzeigenRechtzeitig um Probleme kümmert? Haben doch gar nix geändert.
Die einen halten erstmal die Füße still und andere laufen Amok.
l+f: Das DSGVO-Absurditätenkabinett | heise Security
"Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf kapituliert vor der DSGVO und schaltet ihre Internetseite einfach ab."
Das hast du sehr gut zusammen gefasst