DSGVO - Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

  • Auf "heise.de" ist ein Artikel erschienen, der auf die Frage, ob Anwaltskanzleien eine Abmahnwelle lostreten können, eine beruhigende Antwort liefert:


    Zitat

    Doch dass Fotografen ab dem 25. Mai eine massive Abmahn-Welle drohen könnte, hält Günter Roland Barth, Wettbewerbs-Experte bei der Kanzlei Clifford Chance für ausgeschlossen. "Abmahnanwälte lauern nicht wie die Geier, weil der neue europäische Rechtsrahmen keine Grundlage dafür bietet", sagte Barth der dpa. "Die Panik ist völlig unbegründet." Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften. Das sei sehr weise gelöst.

    Quelle: heise.de

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  • Günter Roland Barth sollte diese Aussage vielleicht noch einmal überdenken.


    Ich würde jedenfalls nicht nach den Vorgaben irgendeiner Datenschutz-Verordnung abmahnen lassen, sondern wettbewerbsrechtlich. Hat mein Wettbewerber nämlich das Thema Datenschutz nur mangelhaft umgesetzt, entsteht ihm ein Wettbewerbsvorteil. Er spart sich ja z.B. die Kosten für Rechtsberatung, etc. ein.


    Da liegt m. E. die Krux bei dem Thema. Und ich hoffe, dass den Massen-Abmahnern dort noch ein Riegel vorgeschoben wird.

  • Erste Abmahmungen wurden abgeschickt.

    Wobei hier von Unternehmen untereinander die Rede ist, aber nicht von privaten Seiten wie einem Freizeitparkforum.

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  • Zudem können nur die Daten- und Verbraucherschützer des Bundes und der Länder Klage einreichen. Einfache Anwälte haben keine rechtliche Grundlage für Abmahnungen bzgl. Datenschutzmissbräuchen nach DS-GVO.

    Heilige Mutter von der gesegneten Beschleunigung - verlass uns jetzt nicht!
    *krrsch* Vielen Dank, dass sie mit KAIRNAN geflogen sind. *krrsch*

  • Die Anwälte dürfen aber - eventuell, wird grad geprüft - wegen ungleichen Wettbewerb abmahnen, dass die Unternehmen, die die dsgvo nicht beachten, ja weniger Kosten haben als die, die sich zum Beispiel einen Anwalt geholt haben, um alles dsgvo konform zu machen.

    Das ganze Leben ist so, als sähe man sich einen Kinofilm an.
    Aber man betritt den Saal zehn Minuten nach Beginn der Vorstellung und niemand verrät einem, worum's geht.
    Man muß die Handlung ganz allein rausfinden.
    Außerdem bekommt man nie Gelegenheit, nach dem Ende auf seinem Platz zu bleiben und sich die nächste Veranstaltung anzusehen.

  • Ich habe heute so 1-2 Gespräche vor Ort über die Löschung von Onride-Fotos mitbekommen, einige Besucher(-Gruppen) haben von der Löschung der Fotos tatsächlich Gebrauch gemacht.

  • dsgvo-und-fotografie-olg-koeln-schafft-etwas-klarheit-4092556.html


    "Nach Paragraph 23 KUG können etwa Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Bilder von Versammlungen oder solchen, auf denen Personen nur als sogenanntes Beiwerk erscheinen, veröffentlicht werden, auch wenn die Abgelichteten nicht eingewilligt haben."


    "Weil Artikel 85 DSGVO im Kern keine materiell-rechtlichen Vorgaben macht, sondern nur darauf abstellt, dass zwischen dem Datenschutz einerseits und der Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit andererseits ein angemessener Mittelweg gefunden wird, meint das Gericht, dass das KUG weiter gilt. "


    Paragraph 23 KUG:

    "(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    ...

    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;..."


    Mit anderen Worten: Bilder vom Park auf denen "...Personen nur als Beiwerk ... erscheinen..." erfordern keine Einwilligung der Personen und können im Forum "...zur Schau gestellt werden".

  • Genau das wollte ich auch schon schreiben. Wie sollte sonst z.B. die Presse weiter berichten,oder z.B. Umfragen,die im TV gesendet werden,weiterhin veröffentlicht werden? Da huscht doch immer jemand durchs Bild. Der Bundestag will sich dem ganzen nochmal annehmen und den Paragraphen in dieser Hinsicht verändern und sowas "legalisieren"

  • Leo und weitere: trennt bitte mal in Euren Gedanken zu dem Thema, Pressefotografen und Journalisten von den nicht erwerbsmäßig tätigen Fotografen.


    Und dann bitte getrennt betrachten: Datenerhebung (Foto machen) von Datenspeicherung (Ablegen auf Datenträger, wie Foren-Serverfestplatte, Backups, etc.) und Datenweitergabe (Veröffentlichungen, etc.).


    Das sind alles völlig verschiedene Themen! Und das alles umfasst die DSGVO.


    Das Veröffentlichen hier im Forum ist (nur) ein Teilbereich. Die anderen Punkte sind wesentlich schwieriger rechtssicher umzusetzen.