Also die Datenschutzgrundverordnung und das BDSG neu gilt ab dem 25.05, was vorherr erlaubt war, das bleibt erlaubt. Sobald ein analog aufgenommenes Bild hochgeladen wird, fällt es unter die Verordnung.
Das das Forum als Gemeinschaft bezeichnet wird, ist es einem nicht eingetragenen Verein gleichzusetzen. Und das Verbreiten von Bildern, auf denen Personen abgebildet sind, ist auch nach altem Recht nicht zulässig.
Bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen. Was manch ein "Unternehmer" auf den Facebook Seiten alles an Bildern hochläd fand ich schon immer spannend.
Da das Forum von zwei Personen betrieben wird, haften die im Wege der Störerhaftung. Bilder allein zu sperren reicht nicht, da ich ein Bild auch in eine PDF Datei umwandeln kann.
Und bei der Anzahl von angemeldeten Personen kann das Forum schon als öffentlich bezeichnet werden. Ich würd da auf Nummer sicher gehen, so ärgerlich das auch ist.
Alternativer Vorschlag: Es findet sich ein Freiwilliger zur Bildkontrolle und der bekommt die Bilder per Mail und das Recht diese einzustellen.